Als mobile und freie heilpädagogische Praxis in Schönebeck bieten wir Ihnen und besonders unseren kleinen Patienten ein breites Therapieangebot. Neben der heilpädagogischen Frühförderung, die wir sowohl in Ihrem Haushalt, als auch in der entsprechenden Kindertagesstätte oder in unserer Praxis durchführen, bewegen wir uns vornehmlich auf dem Feld interdisziplinärer Angebote aus der Heilpädagogik, Logopädie und Ergotherapie.
Im Rahmen der individuellen Behandlungsmethoden der heilpädagogischen Frühförderung beginnen wir in der Regel mit einer Entwicklungsstandsüberprüfung um Stärken und Schwächen beim Kind erkennen und Ansatzpunkte für die Förderung finden zu können. Sollten andere Therapiemöglichkeiten notwendig sein, stehen wir gern beratend zur Seite. Nach der Erstüberprüfung, Antragstellung und Befürwortung der Frühförderung durch das Sozialamt bieten sich vielfältige Behandlungsansätze z.B. das heilpädagogische Spiel, die heilpädagogische Übungsbehandlung, die Psychomotorik, musiktherapeutische Angebote bis hin zu einer allgemeinen Spiel- und Lerntherapie, um die Entwicklung Ihres Kindes positiv zu lenken.
Darüber hinaus stehen wir auch gern in der AD(H)S-Beratung zur Verfügung, um ein verbessertes Verständnis des „SO-SEIN“ des Kindes zu erreichen. In diesem Rahmen bieten wir zudem zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Aufmerksamkeits- Ausdauer- und Konzentrationsförderung.
Wie erhält man die Frühförderung?
Wo kann sie beantragt werden?
Die heilpädagogische Frühförderung ist eine Leistung des Sozialamtes, die Erziehungsberechtigte für ihr Kind beim zuständigen Träger des Landkreises beantragen können nach einem festgestellten Entwicklungsdefizit bzw. Förderbedarf z.B.
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung der Frühförderung!
Was ist Frühförderung?
Es sind die Jahre der frühen Kindheit, in denen Menschen im gemeinsamen Miteinander soziale Kompetenzen ausbilden, die Zusammenhänge in der Umwelt, dem Zusammenleben in der Gemeinschaft erkennen, erfassen und umsetzen. Unsere Kinder erlernen die Sprache, sie setzen sich mit den Eindrücken ihrer Umgebung auseinander, erforschen diese auf ihre ganz eigene Weise. Kaum jemand erinnert sich, wie es war, die Muttersprache zu lernen. Dies liegt daran, dass wir diese Fähigkeit bereits in jungen Jahren ausbilden, also in einer Zeit, an die wir kaum Erinnerungsvermögen haben. Für das Vorankommen und jede weitere Entwicklung des Kindes sind diese Jahre von der Geburt bis zum Schuleintritt besonders wichtig.
Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten oder Kinder, die einen schweren Start ins Leben hatten, z.B. Frühgeborene oder Kinder, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, benötigen eine individuelle ganzheitliche Förderung und Unterstützung zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Art der Unterstützung nennt sich Frühförderung und ist ein ganzheitlicher Ansatz der Heilpädagogik.
Wer braucht Frühförderung?
Frühförderung richtet sich an alle sorgeberechtige Eltern/Pflegepersonen von Kindern im Alter von 0 bis ca. 6/7 Jahren im Vorschulbereich, die sich erhebliche Sorgen über die Entwicklung ihrer Kinder machen. Sie beobachten Entwicklungsbesonderheiten ihres Kindes im Vergleich zu anderen. Eventuell weist das Kind eine Entwicklungsverzögerung auf bzw. ist von einer Behinderung bedroht oder betroffen.
Darüber hinaus unterstützt und begleitet Sorge berechtigte Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern u.a. an, berät ratsuchende ErzieherInnen der betreuenden Kindereinrichtungen in der Förderung der Kinder.
Wie erhalte ich eine Frühförderung für mein Kind?
Liebe Eltern! Am besten sprechen Sie mit den ErzieherInnen in der Kita Ihres Kindes oder mit Ihrem Kinderarzt, der Ihr Kind schon lange in der Entwicklung begleitet und fragen gezielt nach Frühförderung.
Oder Sie rufen bei uns in der Praxis an 03928/4899447, um einen Kennlern-Termin zu vereinbaren.
Was kostet die Frühförderung?
Die Frühförderung ist eine Leistung, die beim zuständigen Sozialamt des Landkreises beantragt werden kann und jedem Kind zusteht, welches einen Förderbedarf hat.
Heilpädagogische Leistungen wie die individuelle heilpädagogische Frühförderung sind im Sozialgesetzbuch IX und XII verankert.
Wir unterstützen die Eltern gern bei der Beantragung der Frühförderung
Um unseren Patienten die bestmögliche Behandlung bieten zu können, beziehen wir auch das Feld der Ergotherapie mit in
unsere Methoden ein. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Entwicklungs- und auch der Wahrnehmungsförderung, zu dem zum Beispiel auch die sensorische Integration und Behandlungen aus dem Bereich der Psychomotorik zählen. Auch die sogenannte Dyskalkulie-Therapie, mit der für rechenschwache Kinder ein mathematisches Fundament geschaffen werden soll, findet sich in unserem Therapiespektrum.
Sollten Sie Fragen zu den von uns angebotenen Fördermöglichkeiten und Therapien haben, zögern Sie nicht! Sprechen Sie mit uns – oder vereinbaren Sie gleich einen Termin in unserer Praxis in Schönebeck.